Vorteile für Auftraggeber

  • Gütegesicherte Leistungen unserer Unternehmen gewährleisten Ihnen als Auftraggeber mehr Qualiät und Sicherheit.Foto mit Hochhaus
  • Auftraggeber profitieren vom Know-how des LIB-Mitgliedsbetriebes sowie der Eigen- und Fremdüberwachung auf Betoninstandsetzungsbaustellen.
  • Reibungslose Auftragsabwicklung und einwandfreie Vertragserfüllung durch das LIB-Mitgliedsunternehmen durch Kenntnis der Anforderungen der Normenreihe DIN 1045 und DIN EN 1504, der Instandsetzungsrichtlinie sowie den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Ingenieurbauwerke.
  • Speziell LIB-Mitgliedsunternehmen, die zusätzlich das RAL-Gütezeichen erworben haben, sind Fachunternehmen mit geschultem Personal und geeigneten Geräten für alle Bereiche der Betoninstandsetzung.
  • Gütegesicherte Qualität garantiert Ihnen den wirtschaftlichen Einsatz für Ihre Investition.Foto mit Eisenbahnbrücke über Autobrücke
  • Nutzen Sie als Auftraggeber den Wettbewerbsvorsprung eines Unternehmens, das Mitglied der Gütegemeinschaft LIB NRW ist.
  • Das Gütezeichen auf Ihrem Baustellenschild dokumentiert den Güteschutz IHRER Betoninstandsetzungsbaustelle.
  • LIB-Mitglieder gewährleisten Ihnen durch die Fort- und Weiterbildung des Fachpersonals eine gleichbleibende Qualität der Unternehmensleistungen.
  • Als Auftraggeber arbeiten Sie mit einem LIB-Mitgliedsunternehmen, das Sie in allen Fragen zum Güteschutz und zur Qualitätssicherung fachlich qualifiziert berät.
  • Die Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e. V. versteht sich als Ansprechpartner für alle Auftraggeber in NRW.

 

Technische Regelwerke

DAfStb-
Richtlinie
Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungs-Richtlinie)
Hrsg. vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb).
Stand: Ausgabe 2001

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen

ATV DIN 18349 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
(ATV) Betonerhaltungsarbeiten – DIN 18349.
Stand: September 2019

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

ZTV-ING Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Ingenieurbauten
Teil 3: Massivbau
Stand: Aktuelle Auflage

 

  Werbelogo für Mitgliedsbetriebe
  Mitgliedsbetriebe mit güteüberwachten Baustellen
Mitgliedsbetriebe mit güteüberwachten Baustellen und RAL-Gütezeichen