Vorteile für Auftraggeber
- Gütegesicherte Leistungen unserer Unternehmen gewährleisten Ihnen als Auftraggeber mehr Qualiät und Sicherheit.
- Auftraggeber profitieren vom Know-how des LIB-Mitgliedsbetriebes sowie der Eigen- und Fremdüberwachung auf Betoninstandsetzungsbaustellen.
- Reibungslose Auftragsabwicklung und einwandfreie Vertragserfüllung durch das LIB-Mitgliedsunternehmen durch Kenntnis der Anforderungen der Normenreihe DIN 1045 und DIN EN 1504, der Instandsetzungsrichtlinie sowie den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Ingenieurbauwerke.
- Speziell LIB-Mitgliedsunternehmen, die zusätzlich das RAL-Gütezeichen erworben haben, sind Fachunternehmen mit geschultem Personal und geeigneten Geräten für alle Bereiche der Betoninstandsetzung.
- Gütegesicherte Qualität garantiert Ihnen den wirtschaftlichen Einsatz für Ihre Investition.
- Nutzen Sie als Auftraggeber den Wettbewerbsvorsprung eines Unternehmens, das Mitglied der Gütegemeinschaft LIB NRW ist.
- Das Gütezeichen auf Ihrem Baustellenschild dokumentiert den Güteschutz IHRER Betoninstandsetzungsbaustelle.
- LIB-Mitglieder gewährleisten Ihnen durch die Fort- und Weiterbildung des Fachpersonals eine gleichbleibende Qualität der Unternehmensleistungen.
- Als Auftraggeber arbeiten Sie mit einem LIB-Mitgliedsunternehmen, das Sie in allen Fragen zum Güteschutz und zur Qualitätssicherung fachlich qualifiziert berät.
- Die Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e. V. versteht sich als Ansprechpartner für alle Auftraggeber in NRW.
Technische Regelwerke
DAfStb- Richtlinie |
Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungs-Richtlinie) Hrsg. vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb). Stand: Ausgabe 2001 |
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
ATV DIN 18349 | Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Betonerhaltungsarbeiten – DIN 18349. Stand: September 2019 |
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
ZTV-ING | Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten Teil 3: Massivbau Stand: Aktuelle Auflage |
Werbelogo für Mitgliedsbetriebe | |
Mitgliedsbetriebe mit güteüberwachten Baustellen | |
Mitgliedsbetriebe mit güteüberwachten Baustellen und RAL-Gütezeichen |