Mitgliedschaft in der LIB NRW

 

Wer kann Mitglied der Landesgütegemeinschaft NRW e.V. werden?
  • Baufirmen sowie Unternehmen, die im Betonbau tätig sind.
  • Baufirmen und Unternehmen, die Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen an Betonbauwerken durchführen.
  • Baufirmen und Unternehmen, die Betonfertigteile herstellen.
  • Personen, Wirtschafts- und Verkehrskreise, die ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben.
Jedes unserer Mitgliedsunternehmen muss
  • die hohen Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmung erfüllen,
  • die Satzung und Vorschriften des Überwachungsverfahrens einhalten und sich dazu schriftlich verpflichten,
  • die konsequente Einhaltung der Verpflichtungen gewährleisten.

Antrag auf Mitgliedschaft