Mitgliedschaft in der LIB NRW
Wer kann Mitglied der Landesgütegemeinschaft NRW e.V. werden?
- Baufirmen sowie Unternehmen, die im Betonbau tätig sind.
- Baufirmen und Unternehmen, die Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen an Betonbauwerken durchführen.
- Baufirmen und Unternehmen, die Betonfertigteile herstellen.
- Personen, Wirtschafts- und Verkehrskreise, die ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben.
Jedes unserer Mitgliedsunternehmen muss
- die hohen Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmung erfüllen,
- die Satzung und Vorschriften des Überwachungsverfahrens einhalten und sich dazu schriftlich verpflichten,
- die konsequente Einhaltung der Verpflichtungen gewährleisten.