Prüf- und Überwachungsstelle der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V., Berlin (ib)
Leiter | Dipl.-Ing. Uwe Grunert Tel.: (030) 86 00 04 – 32 Fax: (030) 86 00 04 – 43 E-Mail: ue-stelle@betonerhaltung.com |
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Allgemeines
Nach den beiden Regelwerken für Schutz- und Betoninstandsetzungs-, Betonerhaltungs- bzw. Betonsanierungsarbeiten, der „Instandsetzungs-Richtlinie“ des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) und der „ZTV-ING“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt-entwicklung (BMVBS), sind die Arbeiten vom ausführenden Unternehmen (Eigenüberwachung) zu überprüfen. Diese Eigenüberwachung ist durch eine zugelassene Überwachungsstelle (Fremdüberwachung) zu kontrollieren und zu beurteilen.
Für die Fremdüberwachung (Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle) kommen nur Überwachungsstellen in Frage, die eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), bei Arbeiten entsprechend der Instandsetzungs-Richtlinie, und des BMVBS, bei Arbeiten entsprechend ZTV-ING, vorweisen können.
Die „Prüf- und Überwachungsstelle der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V.“ ist für die Fremd-überwachung nach beiden Regelwerken zugelassen.
Die Kennziffer der Prüf- und Überwachungsstelle der Bundesgüte-gemeinschaft ib beim DIBt lautet: BER16.
Neben den Betoninstandsetzungsarbeiten werden auch Verstärkungs-arbeiten mit Stahl- und Kohlefaserlamellen (CFK-Lamellen), entsprechend den Vorgaben der Zulassungen des DIBt, überwacht.
Aufgabe der Prüf- und Überwachungsstelle ist es
- Die Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen werden von Prüf- und Überwachungsbeauftragten aus allen Regionen Deutsch-lands, die für uns tätig sind, überwacht. Sie sind dem DIBt gemeldet und von ihm dafür zugelassen.
- Die in einem Überwachungsbericht dokumentierten Ergebnisse der Fremdüberwachung werden für standsicherheitsrelevante Maßnahmen nach der Instandsetzungs-Richtlinie bzw. ZTV-ING durch die Prüf- und Überwachungsstelle beurteilt.
- Bei nicht standsicherheitsrelevanten Maßnahmen nach der Instandsetzungs-Richtlinie erfolgt die Beurteilung ebenfalls durch die Prüf- und Überwachungsstelle.
- Für diese Aufgabe wurden Formblätter entwickelt, die den Mitgliedern sowie den Prüf-und Überwachungsbeauftragten über den Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt werden.
- Die Leistungen der Prüf- und Überwachungsstelle sind in einer Gebührenregelung festgehalten.
- Der Ablauf der Fremdüberwachung einer Instandsetzungs-baustelle kann dem Organigramm 1 entnommen werden.
- Die Fremdüberwachung von Nicht-Mitgliedsfirmen ist direkt über die Prüf- und Überwachungsstelle möglich. Dieser Ablauf ist im Organigramm 2 dargestellt.
- Überprüfung der Anforderungskriterien für die „Qualifizierte Führungskraft“ entsprechend der Muster-Hersteller- und Anwenderverordnung (MHAVO) auf der Grundlage der Instandsetzungs- Richtlinie des DAfStb.