Gütesichernde Maßnahmen für die langfristige Werthaltigkeit der Bausubstanz
27. Fachsymposium „Betoninstandhaltung heute für die Zukunft“ der LIB NRW
Als spannendes Forum zum Thema Betoninstandsetzung präsentierte sich das 27. Fachsymposium „Betoninstandhaltung heute für die Zukunft“ das die LIB NRW gemeinsam mit der Bundesgütegemeinschaft Betonflächeninstandsetzung (BFI) jetzt bereits zum 27. Mal durchführte. Vertreter öffentlicher und privater Auftraggeber, Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorger, Ingenieurbüros, Architekten, Sachverständige und Unternehmen der Bauwirtschaft sowie Produkthersteller, aber auch Studenten mit ihren Professoren und zahlreicher Meisterschüler des Baugewerbes profitierten auch in diesem Jahr wieder von einem spannenden Themenmix. Dabei wurde deutlich: Betoninstandhaltung ist ein zunehmend wichtiger werdender Bereich der Bauwirtschaft mit großer Zukunftsperspektive.
„Betoninstandhaltung heute für die Zukunft“, stellte denn auch Sebastian Fink, Vorsitzender der LIB NRW e. V., Krefeld und Technischer Leiter SBS GmbH fest, „heißt nicht nur Technik und Vertragstechnik zu beherrschen, sondern auch die Öffentlichkeit und Auftraggeber von Instandhaltungsmaßnahmen zu überzeugen. Wer dies mit einem kreativen Dienstleistungsangebot koppelt, hat heute und künftig gute Chancen, in dieser Branche erfolgreich bestehen zu können,“ unterstrich Fink.
Von Jahr zu Jahr bricht das Fachsymposium seinen eigenen Rekord: Mit 340 Teilnehmern waren in diesem Jahr so viele Fachleute wie noch nie zuvor in die Dortmunder Westfalenhalle gekommen, um sich über aktuelle Entwicklungen aus dem Bereich der Betoninstandsetzung weiter zu bilden. 25 Aussteller informierten aus dem gesamten Bereich der Betoninstandhaltung über Instandsetzungsprodukte, Geräteeinsatz, Güteschutz und Weiterbildung. „Damit ist die NRW-Veranstaltung eine der teilnehmerstärksten Fachsymposien bundesweit“, freute sich Sebastian Fink bei der Begrüßung der Teilnehmer. Dies sei eine imposante Resonanz, die jedes Jahr erneut dazu ansporne, ein spannendes Forum zum Thema Betoninstandsetzung in NRW vorzubereiten. „Betoninstandsetzung bewusst zu machen und den Qualitätsgedanken in den Vordergrund zu rücken“, betonte Fink, „ist – neben den technischen Informationen – eines der wichtigsten Ziele dieses Fachsymposiums.“ Ziel sei, so Fink weiter, durch gütesichernde Maßnahmen bei der Betonerhaltung für eine langfristige Werthaltigkeit der Bausubstanz zu sorgen und Gefahren für die Allgemeinheit aus Mängeln der Bausubstanz abzuwehren. Als Erfolg verbucht der Vorsitzende der LIB-NRW dabei die Tatsache, dass die Fremdüberwachung als gütesichernde Maßnahme von den ausschreibenden Stellen immer öfter als eigenständige Position in die Leistungsverzeichnisse integriert wird.
Vor diesem Hintergrund, unterstrich Fink, sei es umso notwendiger, dass die neue Instandhaltungs-Richtlinie 2019 eingeführt werde, um dem „Thema Qualität und Nachhaltigkeit bei der Ausführung von Betoninstandsetzungsmaßnahmen den notwendigen Stellenwert im deutschen Markt zu geben und um Klarheit zu schaffen für Planer, ausführende Unternehmen und für Auftraggeber.“ Fink sprach die Hoffnung aus, dass das Jahr 2019 zum Jahr der Erkenntnis werden könnte und so die jahrelange Arbeit der Ausschüsse im Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) doch noch von Erfolg gekrönt sei.
Eine Hoffnung, die Univ.-Prof. Dr.-Ing. Michael Raupach von der RWTH Aachen University als Obmann des RiLi-SIB-Ausschuss nicht bestätigen aber immerhin langfristig auch nicht ganz ausschließen wollte. In seinem Vortrag zur aktuellen Situation der neuen Instandhaltungsrichtlinie gab er einen Überblick über die Historie der Überarbeitung und Hinweise zum aktuellen Stand der Diskussion. Dabei verwies er darauf, dass es nach wie vor konträre Diskussionen um den Umgang mit den erforderlichen Verwendbarkeitsnachweisen für die Stoffe bzw. Stoffsysteme gibt. Hierzu seien, berichtete Professor Raupach, Lösungsansätze erarbeitet worden, die derzeit juristisch geprüft würden. In jedem Fall sei das Gelbdruckverfahren zur Instandhaltungsrichtlinie so lange gestoppt, bis die aufgeworfenen Rechtsfragen geklärt seien, die im Wesentlichen die Produktregelungen (Teil 2) betreffen. „Nach Klärung der Rechtsfragen“, so der Obmann des RiLi-SIB-Ausschusses, „wird entschieden, wie mit dem Gelbdruck weiter verfahren wird!“ Es ist also nicht mit kurzfristigen Ergebnissen zu rechnen.
Die Bedeutung der Zustandserfassung von Bauwerken für eine gelungene Instandsetzungsplanung hatte Dr.-Ing. Stefan Ehmann, WTM Engineers, Hamburg, zum Thema seines Vortrages gemacht. Anhand von Praxisbeispielen erläuterte er die grundlegenden Schritte bei der Herangehensweise von Instandsetzungsplanungen. Voraussetzung für den Planungserfolg der Instandsetzung sei es, den Ist-Zustand so detailliert wie möglich zu ermitteln. „Die umfassende Zustandsuntersuchung ist die Grundlage für eine erfolgreiche Instandsetzung“, betonte der Fachmann und unterstrich: „Die Unterlassung besitzt eine vergleichbare Haftungsrelevanz wie vernachlässigte Grundlagenermittlung nach HOAI.“
Mit der These, dass eine Instandsetzung nur so gut ist, wie die Bauprodukte, die der Hersteller liefert, konfrontierte Dr.-Ing. Michael Fiebrich, Sasse & Fiebrich Bau Ingenieur Sozietät, Aachen, das Auditorium und trat im weiteren Verlauf anhand von ausgeführten Instandsetzungen unterschiedlicher Objekte den entsprechenden Beweis an. Im Fokus standen dabei Qualitätssicherungsmaßnahmen, die während der Ausführung notwendig geworden sind, da die Übereinstimmungsbestätigungen und die Verwendbarkeitsnachweise durch den Produktehersteller lediglich als „freiwillige“ Nachweise nach den Vollzugshinweisen der Bundesländer gefordert werden dürfen. Effektive QS-Maßnahmen aber setzen laut Dr. Fiebrich voraus, dass der Produkthersteller rechtsverbindlich alle Leistungsmerkmale deklariert, die die Bauwerksanforderungen erfüllen. Diese benötigt der Bieter, damit der Planer dem Bauherrn eine rechtskonforme Vergabeempfehlung vorlegen kann. „Bauprodukte“, unterstreicht Dr. Fiebrich, „spielen eine entscheidende Rolle für das Gelingen einer Instandsetzung.“
Typische Schadensbilder mit Ursachen, Schadensuntersuchungen sowie potentielle Instandsetzungsmöglichkeiten bei Tiefgaragen und Balkonen als den Sorgenkindern in der Wohnungswirtschaft präsentierte Prof. Dr.-Ing. Rainer Auberg von der WISSBAU Beratende Ingenieurgesellschaft mbH aus Essen und beruhigte dabei gleichzeitig: „Man kann sehr viel am Gebäude machen, ohne dass es viel Geld kostet.“ Entscheidend sei, dass Wartungs- und Schutzmaßnahmen frühzeitig ergriffen würden. Dabei können schon durch die Beachtung einfacher Regeln Erfolge erzielt werden. An erster Stelle nannte der Referent hier die Beseitigung der Ursachen von Durchfeuchtungen. „Wichtig ist das Sicherstellen von geregeltem Wasserabfluss und die Erneuerung von defekten Fugenabdichtungen ebenso wie die Überprüfung des Oberflächenschutzes.“ Übergänge von Stahlbauteilen in Beton müssen abgedichtet werden. Zudem ist sicherzustellen, dass tragende Verankerungen korrosionsgeschützt sind. Sofern ein Oberflächenschutz, wie häufig bei Bestandsgebäuden älteren Datums, nicht vorhanden sei, müsse er erstmalig ausgeführt werden, rät Dr. Auberg, der im Übrigen auf die Verpflichtung von Eigentümergemeinschaften und Wohnungsbaugesellschaften verwies, die Gebäude überprüfen zu lassen.
Die Möglichkeiten der Ertüchtigung und Prüfung von „WHG-Abdichtflächen“ aus Ortbeton stellte Bernd Eckhard vom SGS-TÜV Saar GmbH, Kaiserslautern, vor und griff dabei auf umfangreiche Erfahrungen aus der Praxis zurück.
Rechtsanwalt Dr. Martin Stelzner von der Kanzlei Kapellmann & Partner, Mönchengladbach nahm Stellung zu Abrechnungsfragen des neuen Bauvertragsrechts. Im Fokus standen dabei die Themen Vergütung, insbesondere unter den Stichworten Nachtragsvergütung, Abschlagszahlungen, Leistungsverfügung und Schlussabrechnung. Seine Bilanz war durchaus positiv: Die Reform des Werkvertragsrechts habe es für Auftragnehmer substantiell leichter gemacht, Nachtragsansprüche zu berechnen und das Problem unterkalkulierter Preise beendet. Gleichzeitig habe der Auftragnehmer damit ein Instrument zur schnellen Durchsetzung substantieller Nachtragsforderungen als Abschläge in die Hand bekommen. Das neue Werksvertragsrecht erleichtere den Auftraggebern die Prüfung von Nachträgen und befreie diese vom Risiko der Preisspekulation. „Aber“, merkte der Jurist an, „die Reform des Werkvertragsrechts hat zwar bei der Abrechnung so einiges geändert. Dennoch machen eigentlich alle weiter wie bisher! Die Reform ist in der alltäglichen Praxis noch nicht angekommen.“
Das nächste Fachsymposium der Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e.V. (LIB) ist bereits geplant und wird am 11. Februar 2020 wie gewohnt in der Dortmunder Westfalenhalle stattfinden. Das Programm des 28. Fachsymposiums und alle anderen wichtigen Details dazu können rechtzeitig vorher unter www.lib-nrw.de abgerufen werden.
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