26. Fachsymposium 2018

Betoninstandsetzung – eine vorrangige Zukunftsaufgabe für die nächsten Jahrzehnte

Im Fokus: Qualität und Nachhaltigkeit bei der Ausführung von Betoninstand­setzungsmaßnahmen

300 Teilnehmer aus allen Bereichen der Betoninstandsetzung trafen sich in Dortmund zum 26. Fachsymposium ,Betoninstandhaltung heute für die Zukunft‘, das die Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e.V. (LIB) in Kooperation mit der Bundesgütegemeinschaft Betonflächeninstandsetzung (BFI) durchführte. Vertreter von öffentlichen und privaten Auftraggebern, Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorgern, Ingenieurbüros, aber auch Architekten, Sachverständige und Unternehmen der Bauwirtschaft sowie Produkthersteller und Studenten mit ihren Professoren bzw. zahlreiche Meisterschüler des Baugewerbes profitierten von einem spannenden Themenmix. Die insgesamt sieben Referate bezogen sich auf unterschiedliche Bereiche der Betoninstandhaltung, griffen mit dem neuen Werkvertragsrecht ein schwieriges juristisches Thema auf und machten auch vor dem Problem der Nachwuchssicherung nicht halt. Zusätzlich informierten 25 Aussteller aus dem gesamten Bereich der Betoninstandhaltung über lnstandsetzungsprodukte, Geräteeinsatz, Güteschutz und Weiterbildung. Die Tagung will neben der Vermittlung von technischen Informationen auf das Thema Betoninstandsetzung aufmerksam machen. Im Vordergrund steht dabei der Qualitätsgedanke.

„Mit 300 Teilnehmern“, so Sebastian Fink Vorsitzender der LIB NRW e. V., Krefeld und Technischer Leiter SBS GmbH, Mülheim, bei der Begrüßung der Teilnehmer, ,,ist die NRW-Veranstaltung eine der teilnehmerstärksten Fachsymposien bundesweit.“ Diese imposante Resonanz sei, wie Fink weiter ausführte, jedes Jahr Ansporn und Verantwortung zugleich, ein spannendes Forum zu einem immer wichtiger werdenden Bereich der Bauwirtschaft zu organisieren. ,,Darum wäre es umso notwendiger gewesen, die ,neue‘ Instandhaltungs-Richtlinie 2017 endlich einzuführen und damit dem Thema Qualität und Nachhaltigkeit bei der Ausführung von Betoninstandsetzungsmaßnahmen den notwendigen Stellenwert im deutschen Markt zu geben“, betonte Fink und sprach die Hoffnung aus, „dass nach dem Desaster im vergangenen Jahr 2018 zum Jahr der Erkenntnis werden kann und so die jahrelange Arbeit der Ausschüsse im Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) doch noch zum lange erwarteten Erfolg führt.“ Eine Hoffnung, der sich Univ.-Prof. Dr.-lng. Michael Raupach von der RWTH Aachen University als Obmann des Rili-SIB-Ausschuss verhalten optimistisch anschloss. In seinem Vortrag ,Neue lnstandhaltungsrichtlinie? Was nun?‘ bot Professor Raupach einen Überblick aus erster Hand über den aktuellen Stand der Diskussion. Demnach ist bezüglich einiger kritischer Punkte, bei denen im Zuge der Einspruchsverhandlungen bislang kein allgemeiner Konsens hergestellt werden konnte, eine Einigung im Bereich des Möglichen. Das Gelbdruckverfahren soll, so Raupach, fortgesetzt und voraussichtlich im Frühjahr diesen Jahres abgeschlossen werden.

Zunehmend werden aus Stahlbeton hergestellte Bauwerke zum Denkmal erklärt. Dies führt in der Praxis dazu, dass Schäden an diesen Bauwerken sowohl unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte als auch unter Beachtung der technischen Regelwerke instand zu setzen sind, wobei jedoch weder in der noch gültigen lnstandsetzungsrichtlinie noch im Entwurf der geplanten Instandhaltungs-Richtlinie des DAfStb besondere Regeln für Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten aufgeführt sind. Für die Beteiligten wird die Instandsetzung von denkmalgeschützten Bauten so oftmals zur Gratwanderung. Prof. Dr.-lng. Rolf P. Gieler, Ingenieur­- und Sachverständigenbüro materials & technology consulting, Fulda, hat das Thema in seinem Vortrag ,Regelwerke der Betoninstandhaltung und Denkmalpflege – ein Widerspruch?‘ aufgegriffen. Dabei wurde deutlich: Auch bei der Instandsetzung von denkmalgeschützten Bauwerken müssen – wie bei jeder anderen Instandsetzung auch – aufgrund von naturgegebenen Randbedingungen bestimmte physikalische und chemische Grundsätze beachtet werden. Jedoch: ,,Die Regelwerke lassen Fragen offen.“ Dies, so Gieler, sei aber nicht unbedingt ein Hindernis für die denkmalgerechte Ausführung einer Instandsetzung. Allerdings ist der Aufwand bei der Umsetzung hoch, da Planer, Eigentümer und Denkmalpfleger jeweils von anderen Voraussetzungen ausgehen. Dies erfordert viel Abstimmung der Beteiligten sowie eine sensible Ausführung. ,,Bei einer möglichst frühzeitigen Abstim­mung aller Beteiligten,“ betonte Gieler, ,,müssen die Forderungen der Regelwerke und die Belange der Denkmalpflege nicht zwingend im Widerspruch stehen.“

Spannend wurde es, als Dipl.-Ing. Dieter Schmidt, Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft, über die Sanierung und brandschutztechnische Ertüchtigung des Tunnel Köln-Kalk, Grenzstraße, unter besonderer Berücksichtigung der ZTV-ING berichtete. Da der Beton im Bereich der Tunnelfugen hohe Chloridgehalte bis in eine Tiefe von 7 cm, teilweise sogar 13 cm aufwies, schied gemäß ZTV-ING eine Beschichtung mittels PCC aus. Für die Instandsetzung der Sohlen wurde daher ein Betonersatz eingesetzt, für die Wände ein Spritzbetonauftrag und für die Decke wurde eine Sanierung mittels Kathodischen Korrosionsschutzes gewählt. Die Brandschutzertüchtigung erfolgte durch den Einsatz eines Betonersatzsystems zur Erhöhung der Betondeckung. Insgesamt boten die Maßnahmen neben der Möglichkeit einer besseren Bauwerkskontrolle auch den Vorteil der Rekarbonatisierung des Altbetons. ,,Durch die Maßnahme,“ so Dipl.-Ing. Dieter Schmidt, ,,ist der Tunnel wieder für die nächsten Jahrzehnte gerüstet.“

Der Erhalt der Verkehrsinfrastruktur in den Städten und Gemeinden ist eine wichtige Aufgabe der kommunalen Tiefbaubehörden. Die Betoninstandsetzung erfolgt dabei häufig unter erschwerten Bedingungen, etwa bei laufendem Verkehr. Dipl.-Ing. Uwe Grimsehl von der Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, erläuterte anhand von Praxisbeispielen aus Köln Anforderungen, Besonderheiten und Schwierigkeiten sowie die Bedeutung einer guten Qualitätssicherung. Vor dem Hintergrund zahlreicher – frühzeitig – aufgetretener Schäden aufgrund einer mangelhaften Ausführung kam er zu der Auffassung, dass auch für Kommunen als öffentlicher Auftraggeber die Fremdüberwachung zum entscheidenden Faktor bei der Gütesicherung von lnstandsetzungsbaustellen wird. Grimsehl sprach sich daher dafür aus, die Eigenüberwachung der Fachfirmen grundsätzlich durch Fremdüberwachung zu überprüfen und dies auch als Position verbindlich in der Ausschreibung aufzuführen. Ein lnstandsetzungskonzept von Fachplanern soll Voraussetzung für eine gütegesicherte Ausführung sein.

Über erste Erfahrungen aus der Praxis zum „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“, das mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist, berichtete RA Dr. Martin Stelzner, Kapellmann & Partner mbB, Mönchengladbach. Dabei wurde deutlich: Nahezu alle Bau- und Planungsverträge im geschäftlichen Bereich sind von den neuen gesetzlichen Regelungen betroffen, die alle Aspekte der Projektrealisierung, von der vertraglichen Gestaltung von Bau- und Planerverträgen, dem Nachtragsmanagement bis hin zur Abnahme beeinflussen. Stelzners Einschätzung: ,,Es wird vermehrt bereits bei Abschlagszahlungen zu Konflikten kommen.“ Gleichzeitig geht er davon aus, dass das einstweilige Verfügungsverfahren große Bedeutung erlangen wird. Positiv: ,,Ingenieure und Architekten werden graduell von Haftungsrisiken entlastet.“

Dr.-lng. Andre Müller, Zilch + Müller Ingenieure, München, zeigte in seinem Beitrag „Brandschutz in der Betoninstandsetzung“, wann der Brandschutz gefährdet ist, welche Anforderungen an Stahlbetonbauteile gestellt werden und wie der Nachweis bzw. eine korrekte Instandsetzung erfolgen.

Branchenproblem: Fachkräftemangel
Neben den ausgesprochenen Fachthemen war der drohende Fachkräftemangel der Branche das zweite große Thema der Fachveranstaltung. Dipl.-Ing. Christoph Bock, Geschäftsführer der Bundesgütegemeinschaft Betoninstandsetzung, präsentierte die Online-Offensive, mit der die Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V. für den Beruf des Betoninstandsetzers wirbt. .,Obwohl überall dringend benötigt ist der Betoninstandsetzer als Berufsbild nicht sehr breit bekannt“, stellte Bock fest. Zu Unrecht, denn außer einer abwechslungsreichen Tätigkeit bietet er Jugendlichen interessante Karriereperspektiven, gute Verdienstmöglichkeiten und eine hohe Zukunftssicherheit. .. Die Aktion der Bundesgütegemeinschaft stellt ein gut funktionierendes und modernes Werkzeug dar“, betonte Bock, ,,es muss aber genutzt und in die eigenen Bemühungen sinnvoll integriert werden.“ Die Kampagne läuft auf einer eigenen Homepage unter www.betoninstandsetzer.de.

Das nächste Fachsymposium der Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e.V. (LIB) ist bereits geplant und wird am 5. Februar 2019 stattfinden. Das Programm des 27. Fachsymposiums und alle anderen wichtigen Details dazu können rechtzeitig vorher unter www.lib­-nrw.de abgerufen werden.

Ansprechpartner für die Presse
Dipl.-Ing. Frank Pawlik
Geschäftsführer
Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e. V.
Sitz der Geschäftsführung:
Krefeld
Bökendonk 15
47809 Krefeld
Tel.: +49 2151 5155-13
Fax: +49 2151 5155-92
info@lib-nrw.de
www.lib-nrw.de

300 Teilnehmer aus allen Bereichen der Betoninstandsetzung trafen sich in Dortmund zum 26. Fachsymposium ,Betoninstandhaltung heute für die Zukunft‘, das die Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e.V. (LIB) in Kooperation mit der Bundesgütegemeinschaft Betonflächeninstandsetzung (BFI) durchführte.

 

 

 

 

„Die imposante Teilnehmer-Resonanz“, so Sebastian Fink Vorsitzender der LIB NRW e. V., Krefeld und Technischer Leiter SBS GmbH, Mülheim, in seiner Begrüßung, ,,ist jedes Jahr Ansporn und Verantwortung zugleich, ein spannendes Forum zu einem immer wichtiger werdenden Bereich der Bauwirtschaft zu organisieren.“

 

 

 

Mit sechs hochkarätigen Fach-Referaten und einem juristischen Vortrag profitierten die Teilnehmer von einem spannenden Themenmix aus den unterschiedlichen Bereichen der Betoninstandsetzung. Unser Bild zeigt (von links) Dipl.-Ing. Christoph Bock, Geschäftsführer der Bundesgütegemeinschaft Betoninstandsetzung, Sebastian Fink Vorsitzender der LIB NRW e. V., Krefeld und Technischer Leiter SBS GmbH, Mülheim, Prof. Dr.-lng. Michael Raupach von der RWTH Aachen University, Prof. Dr.-lng. Rolf P. Gieler, Ingenieur- und Sachverständigenbüro materials & technology consulting, Fulda, RA Dr. Martin Stelzner, Kapellmann & Partner mbB, Mönchengladbach, Dr.-lng. Andre Müller, Zilch + Müller Ingenieure, München, Dipl.-Ing. Uwe Grimsehl von der Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, Sebastian EPE, Vorsitzender BFI, Frankfurt, Dipl.-Ing. Frank Pawlik, Geschäftsführer der LIB NRW (ganz rechts). Nicht im Bild: Dipl.-Ing. Dieter Schmidt, Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft, Düsseldorf-Köln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildnachweis: Alle Bilder Rita Jacobs