Checkliste Mitgliedschaft

A.

Personelle Voraussetzungen

A 1. Qualifizierte Führungskraft (QF)
(Aufgaben nach RAL-GZ 519, 2.1.2)

  • Bauingenieur mit Bestätigung der Fachkompetenz in der Betoninstandsetzung und Nachweis regelmäßiger Weiterbildung in der Betoninstandsetzung (mind. zwei Tage innerhalb von drei Jahren)
  • Maurer-/oder Beton- und Stahlbetonbauermeister mit Bestätigung der Fachkompetenz in der Betoninstandsetzung, SIVV-Schein und Nachweis regelmäßiger Weiterbildung in der Betoninstandsetzung (mind. zwei Tage innerhalb von drei Jahren)  z. B. zu Sicherungsmaßnahmen bei der Instandsetzung von Stützen, Balken und Unterzügen
  • Personen mit anderen Berufsabschlüssen und fachlichen Qualifikationen* können im Einzelfall ebenfalls anerkannt werden, sofern auch die weiteren vorstehend aufgeführten Anforderungen – SIVV-Schein, Weiterbildungsnachweis – erfüllt sind. Diese sind gegenüber der Prüf- und Überwachungsstelle der Bundesgütegemeinschaft nachzuweisen.

*Anerkannt werden beispielsweise mindestens sechstägige Lehrgänge zur „Qualifizierten Führungskraft“, zum „Sachkundigen Planer“ oder zum „Zertifizierten Sachverständigen für Betonschäden und Betoninstandhaltung“ mit bestandener Abschlussprüfung, sofern der Anbieter seine Anforderungen an die Lehrgangsteilnehmer, sein Lehrgangskonzept mit den Inhalten des zu vermittelnden Wissens und die Prüfungsvoraussetzungen der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken vorgelegt hat und seine Anerkennung des Lehrgangs durch die Prüf- und Überwachungsstelle der Bundesgütegemeinschaft übermittelt wurde (z. B. Lehrgänge der BZB-Akademie).

Anmerkung:
Der Nachweis der QF ist innerhalb des ersten Mitgliedsjahres zu erbringen

A 2. Baustellenfachpersonal

  • Nachweisliche Befähigung eines geschulten, handwerklich ausgebildeten Fachmannes auf jeder Baustelle (Bescheinigung des Ausbildungsbeirates „Schutz und Instandsetzung im Betonbau“ = SIVV-Schein)
  • Nachweis der letzten SIVV-Weiterbildung (Nachschulung) – nicht älter als drei Jahre
A 3. Nachunternehmer

Baustellenfachpersonal wie Hauptunternehmer

B.

Betriebliche Voraussetzungen

B 1. Voraussetzungen für einwandfreie technische Durchführung der Betoninstandhaltungsmaßnahmen. Vorhaltung der Geräte und Einrichtungen nach Anhang E, Teil 3, DAfStb-Richtlinie. Die erforderliche Geräteausstattung richtet sich nach der Instandhaltungsmaßnahme
B 2. Anforderungen der GPB, Normen, Merkblätter und Richtlinien, Zulassungen und Prüfbescheide sicherstellen
B 3. Verwendung von Materialien, deren Brauchbarkeit durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder Prüfzeugnisse einer amtlichen Prüfstelle nachgewiesen ist.

Personelle und betriebliche Voraussetzungen werden von der Fremdüberwachung geprüft.